Haushaltsplan 2024
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunal-haushaltsverordnung (§ 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt.
Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.
Der vorliegende Haushaltsplan wurde am 16.05.2024 durch den Gemeinderat beschlossen.
Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.
Daten und Fakten
Vorbericht zum Haushaltsplan 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Unterleinleiter 2024
Anlagen zum Haushaltsplan 2024