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Was ist Ortsrecht?

Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird "Ortsrecht" genannt.

Rechtsgrundlagen zum Erlass von Ortsrecht finden sich in der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften, wie z. B. im Straßen- und Wegegesetz oder im Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Auf den kommenden Seiten finden Sie eine alphabetische Auswahl des von der Gemeinde Unterleinleiters erlassenen Ortsrechts. Es beinhaltet auch die Bebauungspläne, die vom Rechtscharakter her örtliche Satzungen darstellen.

Bei Fragen zu den Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an: Alexander Ebert